Kreistag 21. Juni: Redebeitrag Dinges zum Thema Benutzungsentgelte Hallenbäder

SITZUNG DES KREISTAGS GÖTTINGEN VOM 21. JUNI 2017

Dokumentiert: Redebeitrag von Lothar Dinges, FWLG-Fraktionsvorsitzender, für die Gruppe SPD/Grüne/FWLG

TOP 33 Benutzungsentgelte für die Hallenbäder in Trägerschaft des Landkreises Göttingen und
TOP 34 Gewährung von Zuschüssen für die Benutzung der Hallenbäder des Landkreises Göttingen und des Hallenbades der Eichsfelder Blockheizkraftwerk- und Bädergesellschaft mbH (EBB) in Duderstadt
——————————————————-

Anrede,

an diesem Tagesordnungspunkt erkennen wir deutlich, wie schwierig es ist, die Kreisfusion auf der politischen und der Verwaltungsebene so abzuarbeiten, dass wir den Ansprüchen auf gleiche Lebens- und Daseinsverhältnisse möglichst gerecht werden.

Aber es geht hierbei nicht nur um Angleichung von unterschiedlichen Bedingungen.
Vielmehr bietet sich die Chance, durch gemeinsame Anstrengungen zukünftig ein wichtiges Thema besser als in der Vergangenheit umzusetzen.

Schwimmhallen bieten der gesamten Bevölkerung Möglichkeiten der sportlichen Betätigung, der Gesunderhaltung des Körpers und sinnvoller Freizeitbetätigung.
Darüber hinaus sind Schwimmhallen der Ort, an dem Kinder hauptsächlich Schwimmen und Fertigkeiten lernen. Freibäder sind für weiterführenden Schwimmunterricht und Freizeitschwimmen besser geeignet.

Was verbirgt sich hinter der Vorlage der Verwaltung und den Änderungsanträgen der Gruppe SPD, Grüne und FWLG sowie den weiteren Anträgen der CDU und der Gruppe LiPiPa?
Die Absicht, für das gesamte Landkreisgebiet eine klare Regelung in Bezug auf die Hallenbäder in Trägerschaft des Landkreises zu schaffen ist Kern bei SPD, Grünen und FWLG. Dieser Antrag hat eine breite Debatte entfacht. Wir erhoffen uns Impulse, auch für die zahlreichen Schwimmsportanlagen in anderer Trägerschaft auf dem Gebiet des Landkreises gute Lösungen zu erreichen.

Fakt für alle Schwimmbäder ist, dass Einnahmen die Kosten nicht decken können.
Eine angemessene Beteiligung der Nutzer ist deshalb schon aus Gerechtigkeitsgründen ein Aspekt bei der Festlegung der Benutzungsentgelte.
Es gibt jedoch gemeinnützige Organisationen, denen sind wir für Ihren selbstlosen ehrenamtlichen Einsatz gerade im und am Wasser etwas schuldig.
Lassen Sie mich das stellvertretend am Beispiel der DLRG erklären. Ich zitiere aus der Satzung:

„§ 2 Zweck
(1) Die vordringliche Aufgabe der DLRG ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen (Förderung der Rettung aus Lebensgefahr).
(2) Zu den Kernaufgaben nach Absatz 1 gehören insbesondere:
a) frühzeitige und fortgesetzte Information über Gefahren im und am Wasser sowie über sicherheitsbewusstes Verhalten,
b) Ausbildung im Schwimmen und in der Selbstrettung,
c) Ausbildung im Rettungsschwimmen,
d) Weiterqualifizierung von Rettungsschwimmern für Ausbildung und Einsatz,
[…]“

Es gibt zahlreiche weitere Punkte in dieser Aufzählung, die ich mir an dieser Stelle erspare.

Deshalb ist für mich ein ganz klares Ziel, dass gemeinnützige Organisationen, die uns durch ihren unermüdlichen Einsatz viel Geld einerseits, was aber viel wichtiger ist, viele Ertrinkungs- und Badetote ersparen, nicht mit unnötigen Kosten belastet werden. Hier kann man jedoch nicht, wie es teilweise zu hören war, grundsätzliche Kostenfreiheit für alle Frei- und Hallenbäder zu Lasten des Landkreishaushaltes fordern. Wer das ernsthaft fordert, der wird damit Kahlschlag bei anderen Leistungen provozieren.

Der Beschlussvorschlag aus dem Kreisausschuss ist der erste sinnvolle Schritt, den wir gemeinsam beschließen sollten.

Die weitere Diskussion könnte sich durch den CDU-Ergänzungsantrag im Fachausschuss entwickeln. Allerdings stellt der Satz „Der Landkreis wird daraufhin diesen Vereinen die Gelder rückwirkend erstatten.“ eine verfrühte Forderung dar, die eine fruchtbare Diskussion abwürgen könnte.

Es ist von der Verwaltung zu ermitteln, wer als Nutznießer der – zumindest bei der DLRG – vielfältigen Betätigungsfelder in welcher Höhe an den im CDU Antrag erwähnten Zuschüssen beteiligt werden soll. In der zweiten Runde durch den Fachausschuss werden wir eine tragfähige Lösung finden, die unsere und die Leistungsfähigkeit der Gemeinden im Kreisgebiet nicht überfordert.

Das wäre eine handfeste Unterstützung für ehrenamtlich Tätige, die sicher noch verbesserungsfähig sein wird und uns in der Zukunft hoffentlich weitere Unterstützung ermöglicht.

Wir müssen bei all dem, was wir beschließen, daran denken, dass unsere Mittel endlich sind und die Zeiten des Schuldenmachens vorbei sein sollten.

Sie können diesen Beitrag weiterverbreiten, indem Sie ihn teilen:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*