Um dem Kreistag einen Teilplan Wind mit Aussicht auf Bestandskraft zum Beschluss vorzulegen und gleichzeitig die bestmögliche Vorsorge für Bevölkerung und Natur zu gewährleisten, beantragt die FWLG folgende Maßnahmen:
- Die Nachbesserung der in der Regionalplanung verpflichtend durchzuführende Prüfungen unter Beachtung des OVG-Urteils zum Pinnekenberg.
- Eine Begrenzung des Flächenausweises nicht über 1,16 % hinausgehend bei Herausnahme aller problembehafteten Gebiete.
- Anwendung der zweistufigen Vorgehensweise, wie es der Gesetzgeber alle Planungsbehörden eingeräumt hat. Das bedeutet bis 2026 vorerst einmal nur 0,9 % der Flächen auszuweisen und festzulegen, anschließend dann bis 2032 die restlichen 0,26 %.
- Zur Sicherung der Steuerungsmöglichkeit des Landkreises auf Vorranggebiete ist eine Veränderungssperre im Hinblick auf die Ziele des RROP zu erlassen.
- Kein Vorranggebietsausweis der Flächen Pinnekenberg und Jühnde ohne eine bestandskräftige Genehmigung dieser Windparks. Nicht vollziehbare Genehmigungen stehen der Verwirklichung der Plangebiete entgegen
- Die sorgfältige Berücksichtigung aller eingegangenen Stellungnahmen sollte ohnehin selbstverständlich sein.
Den vollen Antrag finden Sie hier: Antrag an den Landkreis zu Hd. Herrn Landrat Riethig zum Teilplan Windhier