Änderungsantrag zu Vorlage 0048/2018
Betr.: Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Göttingen (Schülerbeförderungssatzung)
In der einheitlichen Schülerbeförderungssatzung werden folgende Änderungen vorgenommen:
§1 Anspruchsberechtigung
Absätze a und b: 2,5 km wird ersetzt durch 2 km
§1 Anspruchsberechtigung
wird ergänzt durch Absatz e: für Schülerinnen und Schüler, die derzeit den 5. Jahrgang der allgemeinbildenden Schulen im Altkreis Göttingen besuchen, gilt als Übergangsregelung für das Schuljahr 2018/2019, in dem sie dem 6. Jahrgang angehören, die bisherige Entfernungsgrenze von 2,5 km
Begründung
Die Begründung erfolgt mündlich