Das Bundesverfassungsgericht prüft die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer, die als kommunale Substanzsteuer eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden darstellt. Grund: Die Einheitswerte, die die Berechnungsgrundlage darstellen, wurden nicht, wie vorgesehen, alle sechs Jahre neu festgestellt, sondern sind völlig veraltet. Im Westen stammen sie aus dem Jahr 1964, im Osten sogar aus 1935.
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