Dass das Land die Kindertagesstätten in den Kommunen mit 126 bzw. 167 Euro pro Kind alimentiert, während die tatsächlichen Elternbeiträge häufig auch bei gestaffelten Sätzen im Schnitt viel höher liegen, bedeutet, dass die Träger von Kitas, also Kommunen oder Institutionen wie die evangelische oder katholische Kirche, auf den Fehlbeträgen sitzen bleiben oder aber die Eltern dafür aufzukommen haben. Auch der Hinweis darauf, gezielt einkommensschwächere Familien zu alimentieren, während einkommensstärkere Eltern durchaus Elternbeiträge zahlen könnten, ist richtig. Wir treten daher seit jeher für eine hinreichend breite Spreizung bei den gestaffelten Elternbeiträgen ein.
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