Inklusion und Weiterführung der Förderschulen „Lernen“ (07.06.2018)

Antrag der Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen / FWLG zur Sitzung des
Schulausschusses am 07.06. und zur Sitzung des Kreisausschusses am 19.06.2018

Inklusion und Weiterführung der Förderschulen „Lernen“

Der Schulausschuss möge empfehlen und der Kreisausschuss möge beschließen:
Der Landkreis Göttingen fordert das Land Niedersachsen auf, endlich die Planungen für die Umsetzung der Inklusion an allen allgemeinbildenden Schulen mit Nachdruck und im Rahmen eines Gesamtkonzepts weiterzuentwickeln, umzusetzen und dafür die notwendigen Mittel und Ressourcen bereitzustellen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung des Landkreises Göttingen beauftragt, bei der Landesschulbehörde den Antrag zu stellen, den drei Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen Bestandsschutz bis maximal zum Schuljahr 2027/28 zu gewähren, wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind.

Begründung

  1. Inklusion ist nicht weniger als ein Menschenrecht. Die umfassende Inklusion wird unsere Gesellschaft menschlicher machen. Sie weiter voranzutreiben, muss vordringliches Ziel einer zukunftsorientierten Bildungspolitik sein. An dieser Überzeugung halten wir fest. Wir würden uns wünschen, dass bei der Umsetzung schon größere Fortschritte gemacht worden wären. Hier sehen wir das Land Niedersachsen in der Pflicht.
  2. Der Niedersächsische Landtag hat am 27. Februar 2018 das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes verabschiedet, in dem Übergangsfristen für die Umsetzung der Inklusion eingeräumt werden. Das Gesetz ist seit dem 6. März 2018 in Kraft. Offenbar hat der Gesetzgeber erkannt, dass bei dem derzeitigen Umsetzungstempo Übergangsfristen notwendig sind. Schulträger noch bestehender Förderschulen im Schwerpunkt Lernen können auf Antrag bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde bestehende Förderschulen bis längstens zum Ende des Schuljahres 2027/2028 weiterführen oder stattdessen die Einrichtung einer besonderen Lerngruppe an einer allgemeinen Schule beantragen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Entwicklung der Schülerzahlen ein Fortführen rechtfertigt und der Schulträger einen Plan zur Entwicklung der inklusiven Schule vorlegt. Diese Gesetzesänderung folgt der Erkenntnis, dass das vom Niedersächsischen Landtag am 20. März 2012 beschlossene Gesetz, Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf an Niedersachsens Schulen gemeinsam zu unterrichten, auf unerwartete Probleme stößt. Ursprünglich sollten die Grundschulen schon zum Schuljahr 2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahr aufnehmen. Alle anderen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf sollten an allgemeinen Grundschulen unterrichtet werden, wenn ihre Erziehungsberechtigten dies wünschten.
  3. Die Realität an Regelschulen mit inklusiven Schülern ist jedoch vielfach geprägt von unzufriedenen Lehrern und Eltern, weil die Rahmenbedingungen nicht zufriedenstellend sind und Kinder mit Förderbedarf nicht mehr entsprechend der Notwendigkeiten beschult werden können. Nicht nur die unzureichende personelle Ausstattung trägt dazu bei, sondern auch die verbesserungswürdigen räumlichen und architektonischen Gegebenheiten. Zu hohe Erwartungen einerseits und fehlende finanzielle Ausstattung andererseits passen nicht zusammen und sorgen dafür, dass die Schulen mit der Situation strukturell überfordert werden.
  4. Mit diesem Antrag nehmen wir den einstimmigen Beschluss des Kreiselternrates vom 20. Februar 2018 an den Kreistag (siehe Schreiben Kreiselternrat an Landrat und Kreistag vom 20. März 2018 und Schreiben Arbeitskreis Förderschulen des Kreiselternrates Göttingen vom 19. April 2018) auf, sich für den Bestandsschutz der drei Förderschulen Lernen im Kreisgebiet (Pestalozzi-Schule Duderstadt, Schule im Auefeld Hann. Münden, Wartberg-Schule Osterode) einzusetzen.
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