Gerichte haben zu entscheiden, ob Kommunen den Rettungsdienst, etwa die Besetzung von Rettungswachen, öffentlich ausschreiben müssen. Wie vom DRK-Kreisverband Osterode zu vernehmen ist, klagen private Anbieter zunehmend, wenn dies nicht geschehe. Offenbar haben die Kommunen gar kein Interesse an Ausschreibungen, denn sie verursachen Aufwand und Kosten. Entscheidend ist das juristische Detail, ob der Rettungsdienst der kommunalen Gefahrenabwehr zuzurechnen sei. Droht nun nach der Privatisierung der stationären medizinischen Versorgung auch die Privatisierung des Rettungswesens? Und welche Konsequenzen hätte dies für Verlässlichkeit und Qualität?
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